LAST SLICE AGB'S

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Last Slice Pizza & Catering

Inhaber: Tim Mensmann
Wibbeltstraße 44
47559 Kranenburg
Deutschland

Stand: September 2026

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1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Angebote, Aufträge und Leistungen von Last Slice Pizza & Catering, insbesondere für Pizza-Catering, mobiles Catering, Firmenveranstaltungen, Hochzeiten, private Feiern, Vereinsveranstaltungen, öffentliche Veranstaltungen und sonstige Events.

Die AGB gelten gegenüber Privatpersonen, Unternehmen, Vereinen und sonstigen Auftraggebern.

Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden gelten nur, wenn sie von Last Slice Pizza & Catering ausdrücklich bestätigt wurden.

Maßgeblich für den jeweiligen Auftrag sind insbesondere das individuell erstellte Angebot sowie die darin vereinbarten Leistungen, Preise, Zeiten und sonstigen Bedingungen.

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2. Angebot und Vertragsschluss

Ein Angebot von Last Slice Pizza & Catering stellt, sofern im Angebot nicht ausdrücklich anders angegeben, ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Cateringvertrages dar.

Ein Vertrag kommt zustande durch:

* schriftliche Angebotsannahme,
* Bestätigung per E-Mail,
* Bestätigung per WhatsApp oder einem vergleichbaren Nachrichtendienst,
* Unterschrift des Auftraggebers oder
* eine sonstige eindeutige Bestätigung der Beauftragung.

Nach erfolgter Annahme erhält der Auftraggeber nach Möglichkeit eine entsprechende Buchungs- bzw. Auftragsbestätigung.

Maßgeblich für den Umfang der geschuldeten Leistung ist ausschließlich das bestätigte Angebot einschließlich ausdrücklich vereinbarter Änderungen oder Ergänzungen.

Mündliche Absprachen sollten zur Vermeidung von Missverständnissen in Textform bestätigt werden.

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3. Leistungsumfang

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.

Je nach gebuchtem Catering können insbesondere folgende Leistungen Bestandteil des Auftrags sein:

* Bereitstellung des mobilen Pizza-Catering-Equipments,
* Aufbau und Abbau,
* Zubereitung von Pizza vor Ort,
* Ausgabe der vereinbarten Speisen,
* Bereitstellung der im Angebot genannten Pizzasorten,
* vereinbarte Catering- bzw. Servicezeit,
* Personal für die Durchführung des Caterings.

Nicht ausdrücklich im Angebot genannte Leistungen sind grundsätzlich nicht Bestandteil des vereinbarten Leistungsumfangs.

Zusatzleistungen wie weitere Pizzasorten, zusätzliche Cateringstunden, Getränke, Desserts, Antipasti oder sonstige Leistungen werden nur erbracht, wenn diese entsprechend vereinbart wurden.

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4. Änderungen des Auftrags

Änderungen oder Ergänzungen des Auftrags können grundsätzlich bis spätestens 7 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn vereinbart werden.

Eine Änderung steht unter dem Vorbehalt der tatsächlichen Verfügbarkeit von Personal, Waren, Equipment und Kapazitäten.

Änderungen können zu einer Anpassung des vereinbarten Gesamtpreises führen.

Kurzfristige Änderungswünsche können nur berücksichtigt werden, wenn dies organisatorisch und wirtschaftlich möglich ist.

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5. Gästezahl

Die endgültige Gästezahl ist Last Slice Pizza & Catering spätestens 7 Kalendertage vor der Veranstaltung in Textform mitzuteilen.

Die bestätigte Gästezahl bildet die Grundlage für die Mengenplanung, den Einkauf, die Personalplanung und die Abrechnung.

Eine nachträgliche Erhöhung der Gästezahl ist grundsätzlich möglich, sofern ausreichend Kapazitäten und Lebensmittel zur Verfügung stehen. Ein Anspruch auf eine Erhöhung der Leistung besteht jedoch nicht.

Eine nachträgliche Reduzierung der Gästezahl führt nicht automatisch zu einer entsprechenden Reduzierung des vereinbarten Gesamtpreises, da Personal, Waren, Vorbereitungen und Kapazitäten bereits auf Grundlage der bestätigten Gästezahl eingeplant werden.

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6. Preise und Umsatzsteuer

Es gelten ausschließlich die im jeweiligen Angebot vereinbarten Preise.

Alle Preise verstehen sich gemäß den jeweils geltenden steuerlichen Regelungen.

Sofern Last Slice Pizza & Catering die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG anwendet, wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.

Sollte sich die steuerliche Behandlung bis zum Zeitpunkt der Leistungserbringung ändern, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

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7. Zahlung

Bei einem Rechnungsbetrag bis einschließlich 500 € ist die Rechnung innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung zu begleichen, sofern im Angebot oder auf der Rechnung nichts Abweichendes vereinbart wurde.

Ab einem Rechnungsbetrag von 500 € kann eine Anzahlung von 30 % vereinbart werden.

Die Fälligkeit der Anzahlung sowie der verbleibenden Restzahlung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Rechnung.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Last Slice Pizza & Catering ist bei erheblichen Zahlungsrückständen berechtigt, die vereinbarte Leistung nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zurückzuhalten bzw. vom Vertrag zurückzutreten.

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8. Stornierung durch den Auftraggeber

Eine Stornierung des Auftrags durch den Auftraggeber ist grundsätzlich möglich und sollte in Textform erfolgen.

Da für Veranstaltungen bereits vor dem Veranstaltungstermin Personal, Lebensmittel, Vorbereitungsleistungen, Transport, Kapazitäten und sonstige Leistungen eingeplant bzw. eingekauft werden, können bei einer Stornierung Kosten entstehen.

Sofern im individuellen Angebot keine abweichende Stornierungsregelung vereinbart wurde, gelten folgende Stornierungsbedingungen:

* bis 30 Tage vor der Veranstaltung: kostenfrei
* 29 bis 15 Tage vor der Veranstaltung: 25 % des vereinbarten Auftragswertes
* 14 bis 8 Tage vor der Veranstaltung: 50 % des vereinbarten Auftragswertes
* 7 bis 3 Tage vor der Veranstaltung: 75 % des vereinbarten Auftragswertes
* ab 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn: 100 % des vereinbarten Auftragswertes

Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden bzw. Aufwand entstanden ist.

Last Slice Pizza & Catering bleibt der Nachweis eines tatsächlich höheren Schadens bzw. Aufwands vorbehalten, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

Bereits speziell für die Veranstaltung eingekaufte und nicht mehr anderweitig verwendbare Lebensmittel oder sonstige nachweislich entstandene Kosten können zusätzlich berechnet werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

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9. Absage durch Last Slice Pizza & Catering

Kann Last Slice Pizza & Catering eine Veranstaltung aus Gründen, die das Unternehmen zu vertreten hat, nicht durchführen, werden bereits gezahlte Beträge für nicht erbrachte Leistungen zurückerstattet.

Weitergehende Ansprüche richten sich nach den gesetzlichen Haftungsbestimmungen.

Ist die Durchführung aufgrund von Umständen unmöglich, die Last Slice Pizza & Catering nicht zu vertreten hat, gelten die Regelungen zu höherer Gewalt und unvorhersehbaren Ereignissen.

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10. Stellfläche und Zugang

Der Auftraggeber stellt am Veranstaltungsort eine geeignete und ausreichend große Stell- und Arbeitsfläche für das mobile Catering zur Verfügung.

Die Fläche muss insbesondere ausreichend Platz für den Cateringwagen bzw. das Catering-Equipment, Pizzaofen, Arbeitstische, Kühlmöglichkeiten und das eingesetzte Personal bieten.

Der Zugang zum Veranstaltungsort muss zum vereinbarten Aufbauzeitpunkt frei und ohne unzumutbare Behinderungen möglich sein.

Der Auftraggeber informiert Last Slice Pizza & Catering vorab über besondere örtliche Gegebenheiten, insbesondere:

* enge Zufahrten,
* niedrige oder schmale Durchfahrten,
* Treppen,
* starke Steigungen oder Gefälle,
* nicht befestigte Wege,
* eingeschränkte Zufahrtsmöglichkeiten,
* Park- oder Zufahrtsbeschränkungen,
* sonstige Hindernisse.

Sollte aufgrund nicht mitgeteilter örtlicher Gegebenheiten ein erheblicher zusätzlicher Aufwand entstehen oder die Durchführung unmöglich werden, können hierdurch entstehende Mehrkosten berechnet werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

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11. Stromversorgung

Für den Betrieb des mobilen Pizza-Caterings ist grundsätzlich ein funktionsfähiger 230-V-Stromanschluss am Veranstaltungsort erforderlich.

Der Auftraggeber stellt diesen Stromanschluss für die Dauer des Aufbaus, des Caterings und des erforderlichen Abbaus zur Verfügung.

Der Stromanschluss muss für die verwendete Ausstattung geeignet und sicher nutzbar sein.

Sollten mehrere Stromkreise oder bestimmte technische Voraussetzungen erforderlich sein, wird dies dem Auftraggeber vor der Veranstaltung mitgeteilt.

Kann das Catering aufgrund eines fehlenden, nicht funktionsfähigen oder nicht ausreichend abgesicherten Stromanschlusses nicht oder nur eingeschränkt durchgeführt werden, kann Last Slice Pizza & Catering hierfür nicht verantwortlich gemacht werden, sofern der Auftraggeber für die Bereitstellung des Stromanschlusses verantwortlich war.

Wasser wird für das Catering grundsätzlich nicht vom Veranstaltungsort benötigt, sofern im individuellen Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

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12. Aufbau und Abbau

Der Aufbau erfolgt grundsätzlich vor Beginn der vereinbarten Cateringzeit.

Der Auftraggeber stellt sicher, dass der vereinbarte Aufbauplatz zu diesem Zeitpunkt zugänglich und frei von Gegenständen oder sonstigen Hindernissen ist.

Nach Ende der vereinbarten Cateringzeit erfolgt der Abbau des von Last Slice Pizza & Catering eingebrachten Equipments.

Verzögerungen beim Aufbau oder Abbau aufgrund von Umständen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, können zu zusätzlichen Kosten führen.

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13. Cateringzeit und Zusatzstunden

Die im Angebot vereinbarte Cateringzeit beginnt grundsätzlich zum dort angegebenen Zeitpunkt.

Verzögert sich der Beginn der Veranstaltung oder des Caterings aufgrund von Umständen, die Last Slice Pizza & Catering nicht zu vertreten hat, kann sich die tatsächlich zur Verfügung stehende Cateringzeit entsprechend verkürzen.

Eine Verlängerung der Cateringzeit kann nach vorheriger Absprache und vorhandener Kapazität gegen Aufpreis vereinbart werden.

Zusätzlich gebuchte Cateringstunden werden gemäß dem jeweiligen Angebot berechnet. Begonnene zusätzliche Stunden können als volle Stunde berechnet werden, sofern dies im Angebot entsprechend vereinbart wurde.

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14. Zufahrt und Parkmöglichkeit

Der Auftraggeber stellt sicher, dass das Cateringfahrzeug bzw. der Anhänger den Veranstaltungsort erreichen kann.

Erforderliche Zufahrtsgenehmigungen, Veranstaltungsfreigaben oder sonstige örtliche Genehmigungen, die vom Veranstalter bzw. Auftraggeber einzuholen sind, liegen grundsätzlich in dessen Verantwortungsbereich, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart wurde.

Ist die Zufahrt aufgrund nicht mitgeteilter Einschränkungen nicht möglich, kann Last Slice Pizza & Catering die dadurch entstehenden zusätzlichen Aufwendungen berechnen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

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15. Veranstaltungen im Freien und Wetterbedingungen

Bei Veranstaltungen im Freien ist der Auftraggeber dafür verantwortlich, einen geeigneten und sicheren Standort für das Catering bereitzustellen.

Das Catering kann insbesondere bei folgenden Wetterbedingungen eingeschränkt oder unterbrochen werden:

* starkem Wind,
* Sturm,
* Gewitter,
* extremen Witterungsbedingungen,
* sonstigen Wetterlagen, durch die eine sichere Durchführung nicht gewährleistet werden kann.

Die Sicherheit von Gästen, Mitarbeitern und Equipment hat jederzeit Vorrang.

Bei gefährlichen Wetterbedingungen kann Last Slice Pizza & Catering die Durchführung ganz oder teilweise verweigern bzw. unterbrechen.

Soweit möglich, sollen die Parteien bei wetterbedingten Problemen gemeinsam nach einer zumutbaren Alternative suchen.

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16. Höhere Gewalt und unvorhersehbare Ereignisse

Kann eine Veranstaltung aufgrund eines unvorhersehbaren Ereignisses, das außerhalb des Einflussbereichs von Last Slice Pizza & Catering liegt, nicht oder nicht wie vereinbart durchgeführt werden, haftet Last Slice Pizza & Catering hierfür nicht, soweit gesetzlich zulässig.

Hierzu können insbesondere gehören:

* Naturereignisse,
* Unwetter,
* Sturm,
* Feuer,
* behördliche Anordnungen,
* Verkehrssperrungen,
* Ausfälle wichtiger Versorgungsleistungen,
* kurzfristige, nicht zu vertretende Erkrankungen oder Unfälle,
* sonstige vergleichbare Ereignisse.

Last Slice Pizza & Catering informiert den Auftraggeber über entsprechende Umstände unverzüglich, sobald diese bekannt werden.

Bereits gezahlte Beträge für nicht erbrachte Leistungen werden entsprechend den gesetzlichen Vorschriften behandelt.

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17. Lebensmittel und Zubereitung

Alle Speisen werden unter Beachtung der geltenden lebensmittelrechtlichen und hygienischen Vorschriften zubereitet und ausgegeben.

Nach Übergabe der Speisen an den Auftraggeber oder die Gäste liegt die Verantwortung für eine sachgerechte Lagerung und Behandlung der Speisen beim Auftraggeber bzw. den jeweiligen Empfängern.

Für Schäden, die durch unsachgemäße Lagerung, Behandlung oder Weiterverarbeitung nach der Übergabe entstehen, wird keine Haftung übernommen, soweit Last Slice Pizza & Catering diese nicht zu vertreten hat.

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18. Allergene und Unverträglichkeiten

Die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen zu kennzeichnungspflichtigen Allergenen und Zusatzstoffen werden entsprechend den geltenden gesetzlichen Vorgaben bereitgestellt.

Der Auftraggeber hat bekannte Allergien oder besondere Unverträglichkeiten möglichst frühzeitig, spätestens vor Beginn der Veranstaltung, mitzuteilen.

Aufgrund der Zubereitung verschiedener Speisen und Zutaten in derselben gastronomischen Umgebung kann eine vollständige Vermeidung von Spuren einzelner Allergene nicht in jedem Fall gewährleistet werden.

Bei schweren Allergien sollte der Auftraggeber dies ausdrücklich vorab mit Last Slice Pizza & Catering besprechen.

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19. Pizzasorten und Zutaten

Die im Angebot vereinbarten Pizzasorten bilden die Grundlage der Leistung.

Sollten einzelne Zutaten aufgrund von Lieferengpässen, saisonaler Verfügbarkeit oder anderen Umständen kurzfristig nicht verfügbar sein, kann Last Slice Pizza & Catering nach Möglichkeit eine gleichwertige Alternative anbieten.

Bei einer Änderung von Zutaten oder Pizzasorten aus organisatorischen Gründen wird der Auftraggeber, soweit zeitlich möglich, informiert.

Zusätzliche oder höherpreisige Zutaten können entsprechend des Angebots oder einer vorherigen Vereinbarung zusätzlich berechnet werden.

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20. Zusatzleistungen

Zusätzliche Leistungen wie beispielsweise:

* weitere Pizzasorten,
* zusätzliche Cateringstunden,
* Antipasti,
* Dessertpizza,
* zusätzliche Speisen,
* Getränke,
* Sonderwünsche,

werden nur erbracht, wenn sie vereinbart wurden.

Die Abrechnung erfolgt entsprechend dem Angebot bzw. der vorher vereinbarten Preise.

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21. Eigentum und Beschädigung von Equipment

Das von Last Slice Pizza & Catering eingesetzte Equipment bleibt Eigentum von Last Slice Pizza & Catering.

Der Auftraggeber haftet für Schäden am Equipment, die durch ihn selbst oder durch Personen verursacht werden, für die der Auftraggeber verantwortlich ist, soweit der Schaden vom Auftraggeber zu vertreten ist und dies gesetzlich zulässig ist.

Dies gilt insbesondere für mutwillige Beschädigungen oder Schäden durch unsachgemäße Nutzung.

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22. Reinigung und Abfall

Last Slice Pizza & Catering übernimmt die Reinigung des eigenen unmittelbar für das Catering eingesetzten Equipments.

Die Reinigung des allgemeinen Veranstaltungsortes, von Räumlichkeiten, Tischen, Böden oder sonstigen Flächen ist nicht Bestandteil der Leistung, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

Die Entsorgung von allgemeinem Veranstaltungs- oder Gästemüll ist ebenfalls nicht Bestandteil des Caterings, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

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23. Foto- und Videoaufnahmen

Fotos und Videos von Speisen, dem Cateringaufbau, dem Cateringfahrzeug oder dem Veranstaltungsbereich können zu Dokumentations- und Werbezwecken erstellt werden.

Personen, die auf solchen Aufnahmen erkennbar sind, werden nur veröffentlicht, wenn hierfür eine entsprechende Einwilligung oder eine andere ausreichende Rechtsgrundlage vorliegt.

Auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers kann die Veröffentlichung von Aufnahmen der jeweiligen Veranstaltung besprochen werden.

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24. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verarbeitet.

Die Daten werden insbesondere zur Bearbeitung von Anfragen, Erstellung von Angeboten, Durchführung von Aufträgen, Rechnungsstellung und Kommunikation mit dem Auftraggeber verwendet.

Weitere Informationen ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung von Last Slice Pizza & Catering.

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25. Haftung

Es gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen.

Last Slice Pizza & Catering haftet insbesondere für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Vorschriften.

Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet Last Slice Pizza & Catering nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

Eine Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit eine solche gesetzlich unzulässig wäre.

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26. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.

Soweit gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand der Sitz von Last Slice Pizza & Catering.

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27. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

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28. Schlussbestimmungen

Bestandteil des jeweiligen Vertrags sind insbesondere das bestätigte Angebot sowie ausdrücklich vereinbarte Änderungen und Ergänzungen.

Im Falle von Widersprüchen zwischen diesen AGB und einer individuellen Vereinbarung im Angebot geht die individuelle Vereinbarung vor, sofern sie ausdrücklich getroffen wurde.

Mit Annahme des Angebots bestätigt der Auftraggeber, dass er auf die Geltung dieser AGB hingewiesen wurde und die Möglichkeit hatte, diese einzusehen.

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Last Slice Pizza & Catering
Inhaber: Tim Mensmann
Wibbeltstraße 44
47559 Kranenburg
Deutschland

Stand: September 2026

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